Um einen schädlichen Gebrauch (Missbrauch) von Alkohol oder psychotroper Substanzen diagnostizieren zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
1. Es kann deutlich nachgewiesen werden, dass der Konsum der betreffenden Substanzen für die körperlichen oder psychischen Schäden verantwortlich ist (z.B. eingeschränkte Urteilsfähigkeit, Verhaltensauffälligkeiten).
2. Die Art der Schädigung kann klar festgestellt und benannt werden.
3. Das Gebrauchsmuster besteht seit mindestens einem Monat oder wiederholte sich mehrfach innerhalb eines Jahres.
4. Die Kriterien einer anderen psychischen Störung/Verhaltensstörung bedingt durch dieselbe Substanz zum gleichen Zeitpunkt treffen nicht zu (außer akute Intoxikation).
Quelle:
Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM)